Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung noch nicht verstrichen war. Die weiteren Angaben, insbesondere zum Allgemeinzustand und zur Temperatur stammen aus besagter Untersuchung vom 1. Juni 2018 und nicht vom 2. Juni 2018, was aus der Bescheinigung nicht hervorgeht. 16.3 Bestimmung zum Gebrauch einer Behörde Wie die Vorinstanz mit Verweis auf das Informationsschreiben des Veterinärdienstes zu Not- und Krankschlachtungen (pag. 219) sowie auf die Erläuterung des Veterinärdienstes (pag.