Bei der tierärztlichen Bescheinigung zu Handen der Fleischkontrolle handelt es sich um ein tierärztliches Zeugnis im tatbestandlichen Sinne, welches vom Beschuldigten in seiner Funktion als Bestandestierarzt ausgefüllt wurde. Aufgrund der Untersuchung des Tiers durch den Amtstierarzt nach dem Transport sowie den Angaben der beteiligten Personen ist erstellt, dass mehrere Angaben des Beschuldigten auf diesem Formular nicht der Wahrheit entsprachen.