Die Felder «Allgemeinzustand», «Nährzustand», «Sinneswahrnehmung» und «spezielle Bemerkungen» markierte er mit einem Gutzeichen. Die Frage nach der Temperatur beantwortete er mit 38.4 Grad, die nach der vorhandenen Transportfähigkeit mit «Ja». Das Feld «Behandlungen der letzten 10 Tage» mit der Frage nach «Medikament und Applikationsart» sowie «Absetzfristen» strich er durch. Bei der tierärztlichen Bescheinigung zu Handen der Fleischkontrolle handelt es sich um ein tierärztliches Zeugnis im tatbestandlichen Sinne, welches vom Beschuldigten in seiner Funktion als Bestandestierarzt ausgefüllt wurde.