16.2 Ausstellen eines unwahren Zeugnisses Der Beschuldigte füllte am 2. Juni 2018 um ca. 07:00/07:30 Uhr auf Basis der Angaben von G.________ und der Tierhalter sowie in Kenntnis der dazu erlassenen Vorgaben des BLV und des Veterinärdienstes die tierärztliche Bescheinigung zu Handen der Fleischkontrolle vom 2. Juni 2018 aus und gab darauf als Grund für die Schlachtung «Achillessehnenriss» an. Die Felder «Allgemeinzustand», «Nährzustand», «Sinneswahrnehmung» und «spezielle Bemerkungen» markierte er mit einem Gutzeichen.