Die Ausstellung eines Zeugnisses setzt grundsätzlich die ordnungsgemässe Untersuchung des Patienten voraus. Soweit der Arzt einen Befund ohne vorgängige Feststellung der für die Diagnose erforderlichen Umstände bescheinigt, ist das Zeugnis unwahr, wenn darin wahrheitswidrig eine Untersuchung behauptet oder auf eine solche Bezug genommen wird, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden hat. Soweit der Arzt allerdings über eine ausreichende Beurteilungsgrundlage (aufgrund eingeholter Auskünfte und Krankenakten) für sein Zeugnis verfügt, kann dieses ausnahmsweise auch richtig sein, wenn keine eigene Untersuchung erfolgte.