30 15.4 Zurechnung des Taterfolgs Die Beurteilung des Beschuldigten, das Rind E.________ könne am 2. Juni 2018 im mit Stroh und Schaumstoff gepolsterten Viehanhänger in den Schlachthof transportiert werden, hat dazu geführt, dass I.________ diesen Transport vorgenommen hat. Dieser Zusammenhang war für den Beschuldigten ohne weiteres vorhersehbar, war doch die zeitnahe Durchführung dieses Transports gerade der Anlass für die Äusserungen des Beschuldigten zur Transportfähigkeit.