Eine zeitlich definierte Frist besteht somit nur ab Ausstellung der Bescheinigung. Was unter «zeitnaher tierärztlicher Untersuchung» zu verstehen ist, hängt davon ab, bis wann davon ausgegangen werden darf, dass sich der bei der Untersuchung festgestellte Zustand nicht verändert. Wie soeben ausführlich begründet, bestanden im vorliegenden Fall zu viele Unsicherheiten, als dass der Beschuldigte die Bescheinigung gestützt auf eine Untersuchung vom Vortag ausfüllen durfte.