Nichts für sich ableiten kann der Beschuldigte aus der Vorgabe des Veterinärdienstes, wonach die Bescheinigung zu Handen der Fleischkontrolle 24 Stunden gültig sei. Aus den Erläuterungen des Veterinärdienstes geht klar hervor, dass das Zeugnis 24 Stunden lang gültig ist, die tierärztliche Untersuchung hingegen so zeitnah erfolgen muss, dass davon auszugehen ist, der festgestellte Zustand entspreche dem Zustand beim Transport (pag. 173). Eine zeitlich definierte Frist besteht somit nur ab Ausstellung der Bescheinigung.