seit der Untersuchung auf der Weide auf den Bauernhof transportiert worden und trotz der verabreichten Schmerzmittel nicht wieder aufgestanden. Aufgrund dieser Unsicherheiten und Gegebenheiten konnte lediglich auf Basis der Auskunft der Tierhalterfamilie am Samstagmorgen nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das Tier den Transport ohne weitere Schäden überstehen würde. Die Kammer erachtet es deshalb als ungenügend, dass E.________ am 2. Juni 2018 im Hinblick auf den Transport zum Schlachthof nicht erneut tierärztlich untersucht wurde. Im Ergebnis hat der Beschuldigte das Rind E.___