Über den Zustand von E.________ war am Samstagmorgen, 2. Juni 2018, Folgendes bekannt: G.________ hatte das Tier tags zuvor in Hanglage und in liegendem Zustand untersucht und die Verdachtsdiagnose «Achillessehnenriss» gestellt. Das Rind versuchte während der Untersuchung nach Abgabe eines Schmerzmittels einmal aufzustehen, was ihm nicht ganz gelang, legte sich danach wieder hin und stand nicht wieder auf. Das Abliegen wurde von G.________ als Erschöpfung gedeutet. E.________ war weiter nicht in der Lage, selber in einen Viehanhänger zu laufen, sondern musste mit einer Schaufel aus dem Gelände geborgen werden und in den Viehanhänger «rutschen». Der Beschuldigte und G.__