5 dieser Fachinformation sind Tiere mit leichter Einschränkung am Bewegungsapparat, welche beim Gehen zum Beispiel nicht alle vier Beine gleichmässig belasten, mit Einschränkungen für den Transporteur transportierbar. Tiere, welche nicht gehfähig sind, sind mit Einschränkung in einem speziell dazu eingerichteten Fahrzeug transportfähig, wenn sie durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin versorgt wurden. Unter gleichen Voraussetzungen können Tiere, die festgelegen waren, transportiert werden, sofern sie selber in das Fahrzeug gehen können.