15.3.3 Erwägungen der Kammer Präzisierende Erläuterungen zur Beurteilung der Transportfähigkeit von Tieren finden sich einerseits in der in der Fachinformation Tierschutz «Nutztiere: Wann ist ein Nutztier transportfähig?» des BLV vom 4. September 2015. Gemäss Ziff. 5 dieser Fachinformation sind Tiere mit leichter Einschränkung am Bewegungsapparat, welche beim Gehen zum Beispiel nicht alle vier Beine gleichmässig belasten, mit Einschränkungen für den Transporteur transportierbar.