Als erfahrener Tierarzt habe der Beschuldigte gewusst, dass sich der Zustand eines verletzten Tiers rasch verschlechtern könne. Eine erneute Untersuchung sei auch angezeigt gewesen, da diverse «Warnsignale» dafür bestanden hätten, dass die Verdachtsdiagnose des Achillessehnenrisses nicht korrekt gewesen sei, etwa, dass mit den Tierhaltern abgemacht geworden sei, dass das Rind innert der 12-stündigen Wirkungszeit des Schmerzmittels bedeutend besser auf das Bein treten können müsse, das Rind dann aber andauernd festgelegen sei.