Wenn das Rind bereits davor in einem nicht transportfähigen Zustand gewesen sei, sei das Verhalten des Beschwerdeführers nicht kausal für die Leiden und Schmerzen, welche das Rind während des Transports erlitten habe. Diese Schmerzen hätte das Rind auch bei rechtzeitiger Ausstellung des Transportfähigkeitszeugnisses am 1. Juni 2018 erlitten. 15.3.2 Vorbringen des Veterinärdienstes Der Veterinärdienst argumentiert auf der anderen Seite, G.________ habe die Verdachtsdiagnose eines Achillessehnenrisses diagnostiziert, was sich hinterher nachweislich als falsch erwiesen habe. Da es sich dabei nicht um eine gesicherte