Zwei bis drei Stunden vor dem Transport hätten die ersten 24 Stunden nach der ersten Untersuchung vom 1. Juni 2018 geendet. Es sei unwahrscheinlich und dürfe nicht zu Lasten des Beschuldigten davon ausgegangen werden, dass sich erst in diesen zwei bis drei Stunden der Zustand des Rinds so verschlechtert habe, dass das Rind plötzlich nicht mehr transportfähig gewesen sein solle. Wenn das Rind bereits davor in einem nicht transportfähigen Zustand gewesen sei, sei das Verhalten des Beschwerdeführers nicht kausal für die Leiden und Schmerzen, welche das Rind während des Transports erlitten habe.