Daraufhin stellte der Beschuldigte – ohne das Tier selber untersucht zu haben – um ca. 07:00/07:30 Uhr die tierärztliche Bescheinigung zu Handen der Fleischkontrolle aus und gab darin als Grund für die Schlachtung «Achillessehnenriss» an. Die Felder «Allgemeinbefinden», «Nährzustand», «Sinneswahrnehmung» und «Spezielle Bemerkungen» markierte er mit einem Gutzeichen, die Frage nach der Temperatur beantwortete er mit 38.4 Grad, die nach der vorhandenen Transportfähigkeit mit «Ja». Das Feld «Behandlungen der letzten 10 Tage» mit der Frage nach «Medikament und Applikationsart» sowie «Absetzfristen» strich er durch.