__ über Nacht. Am Samstagmorgen, 2. Juni 2018, frass und trank das Rind zwar und käute wieder, lag aber immer noch im Viehanhänger. Zu diesem Zeitpunkt entschieden sich die Tierhalter, das Rind zu schlachten und nahmen telefonisch Kontakt mit G.________ auf. Daraufhin stellte der Beschuldigte – ohne das Tier selber untersucht zu haben – um ca. 07:00/07:30 Uhr die tierärztliche Bescheinigung zu Handen der Fleischkontrolle aus und gab darin als Grund für die Schlachtung «Achillessehnenriss» an.