24 Z. 92 ff.), als auch die Erläuterungen des Veterinärdienstes zur tierärztlichen Bescheinigung zu Handen der Fleischkontrolle bekannt (pag. 51 Z. 71 und pag. 171 ff.) 14.8 Fazit und massgeblicher Sachverhalt Für die Kammer gilt demnach folgender Sachverhalt als erstellt und massgeblich: Ein Mitarbeiter des Beschuldigten, G.________, untersuchte das auf der Weide liegend aufgefundene Rind E.________ vor dem Mittag des 1. Juni 2018 an Ort und Stelle und verabreichte ihm das Schmerzmittel Rifen mit einer Absetzfrist von 24 Stunden