22 Am Rande ist zu erwähnen, dass daran auch das Vorbringen des Beschuldigten nichts ändert, wonach eine Verschleierung der Symptome durch die Abgabe der Schmerzmittel nicht möglich gewesen sei, da die für Nutztiere zugelassenen Mittel die Schmerzen bei einer Wirbelsäulenfraktur nicht lindern würden, da diese immer mit Nervenlähmungen assoziiert seien und mit Schmerzen nichts zu tun hätten.