___ am 1. Juni 2018 in Bezug auf seine Gehfähigkeit und die Schmerzhaftigkeit der erlittenen Verletzung besser dargestellt, als er in Realität war. Da sich G.________ am 1. Juni 2018 zur Abgabe eines Schmerzmittels veranlasst sah und seine Angaben zur Gehfähigkeit im Bericht seinen eigenen Beobachtungen über die Erschöpfung des Tiers nach wenigen Schritten sowie den Angaben des Be-