Diese Beobachtungen von F.________ sind ein deutlicher Hinweis darauf, dass das Tier vor Abgabe des Schmerzmittels Schmerzen verspürte, welche dazu geführt haben, dass es nicht mehr aufstand. Sodann bemerkt die Kammer wie bereits erwähnt, dass G.________ in seinem Bericht vom 30. Juli 2018 festhielt, das Tier sei am Tag der Untersuchung transportfähig gewesen, aus dem Bericht jedoch nicht hervorgeht, dass der definitive Schlachtentscheid erst am Tag nach der Untersuchung gefällt und der Transport zum Schlachthof somit erst am Tag danach durchgeführt wurde. Zuletzt ist erwähnenswert, dass G._____