als innerhalb der Untersuchung relevant und erwähnenswert erachtete und Gründe dafür hatte, dieses als Erschöpfung zu deuten. Auffällig ist weiter, dass G.________ berichtete, während der Untersuchung hätten bei E.________ keine Anzeichen auf Schmerzen bestanden. Diese Schilderungen widersprechen der unbestrittenen und im Bericht vom 30. Juli 2018 mit keinem Wort erwähnten Tatsache, dass sich G.________ während der Untersuchung veranlasst sah, E.________ das Schmerzmittel Rifen zu spritzen, was gemäss Schilderung von F.________ dazu geführt hat, dass es dem Rind sofort besser ging und es versucht hat aufzustehen. Diese Beobachtungen von F._____