Sie ist zudem auch nicht ein Garant dafür, dass diese Verletzung im Zeitpunkt der Untersuchung am 1. Juni 2018 noch nicht bestanden hat. Wie der Veterinärdienst in seiner Stellungnahme zutreffend ausgeführt hat, schliessen weder eine Fachspezialisierung noch eine gründliche Untersuchung die Möglichkeit einer unvollständigen oder unzutreffenden Diagnose mit Sicherheit aus, zumal die Untersuchung am 1. Juni 2018 unter erschwerten Bedingungen (liegendes Tier, Hanglage) und ohne Einbezug von bildgebenden Verfahren durchgeführt wurde. Weiter finden sich bei einer Gegenüberstellung des Untersuchungsberichts von G.___