18). Bei der Untersuchung des Schlachttierkörpers hat er sodann eine Fraktur des Lendenwirbels IV-V mit Vorfall des Nucleus Pulposus der Bandscheibe auf der Innenseite (ventral) der Wirbelsäule festgestellt. Diese Beobachtungen am Schlachtkörper wurden fotografisch dokumentiert (pag. 36 ff.). Der Beschuldigte selber bestätigte anlässlich seiner Einvernahme vom 2. April 2019, dass auf diesen Fotos eine Beschädigung des Lendenwirbels sichtbar sei (pag. 121 Z. 49). Er bestreitet jedoch, dass es sich beim abgebildeten Tier um E.________ handelt und bringt vor, es müsse eine Verwechslung der Schlachtkörper stattgefunden haben.