Auf Nachfrage von Fürsprecher B.________ ergänzte er, am 2. Juni am Morgen habe er es nach der Nachfrage von Herrn G.________ bei der Familie F.________ noch ein zweites Mal detailliert mit ihm besprochen, bevor er das Transportfähigkeitszeugnis geschrieben und geschickt habe (pag. 199 Z. 1 ff.). 14.5.4 Würdigung der Kammer Die Aussagen des Beschuldigten blieben im Laufe des Verfahrens im Wesentlichen deckungsgleich. In Bezug auf den beweismässig zu prüfenden Zustand des Rinds E.______