5 dieser Fachinformation «festliegend» gewesen. Das Tier habe auf drei Beinen aufstehen können bei der Untersuchung vor dem Verladen auf den Heimbetrieb am Freitag vorher. Es habe das Gleichgewicht nicht halten können, weil es das linke Hinterbein nicht habe nutzen können (pag. 123 Z. 121 ff.). 14.5.3 Aussagen vom 25. Juli 2019 Anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte der Beschuldigte zunächst seine bisherigen Angaben und gab danach an, die Notizen auf der Rückseite der tierärztlichen Bescheinigung zu Handen der Fleischkontrolle stammten nicht von ihm, das sei nicht seine Schrift (pag. 195 Z. 34).