51 Z. 63 ff.). 14.5.2 Aussagen vom 2. April 2019 Anlässlich der Einvernahme vom 2. April 2019 bei der Staatsanwaltschaft führte der Beschuldigte aus, G.________ habe das Tier auf dem Hof gründlich untersucht. Dieser sei ein ausgewiesener Fachtierarzt für Rinder und habe viel Fachwissen, er selber habe vollstes Vertrauen in dessen diagnostischen Fähigkeiten (pag. 121 Z. 30 ff.). Konfrontiert mit den von J.________ eingereichten Fotos