Das Tier sei nicht im klassischen Sinn festgelegen. Es habe aufstehen können und mit dem diagnostizierten Achillessehnenriss sei das Tier nach ihrer Ansicht transportfähig gewesen (pag. 50 Z. 33 ff.). Er habe die Bescheinigung zu Handen der Fleischkontrolle erstellt, da G.________ den ganzen Tag unterwegs gewesen sei (pag. 50 Z. 43). Er stelle sicher vier Formulare im Monat aus. Er selber nehme auch Fleischkontrollen im Auftrag des Veterinärdienstes vor. Anweisungen dazu habe er vom Veterinärdienst auf dem Schriftweg erhalten (pag. 51 Z. 63 ff.).