Der Landwirt habe das wertvolle Zuchttier behalten wollen. Sie hätten sich jedoch entschieden, dass es besser sei, das Tier aufgrund der Verletzung der Schlachtung zuzuführen. Wegen der Transportfähigkeit werde viel diskutiert (pag. 50 Z. 22 ff.). Das Tier habe keine Knochenbrüche, keine offenen Wunden im Bauch oder Brustbereich, keine Schädelverletzungen und auch keinen Darm- oder Gebärmuttervorfall gehabt, welche einen Transport ausgeschlossen hätten. Das Tier sei nicht im klassischen Sinn festgelegen.