13 14.4.3 Würdigung der Kammer Bei der Analyse der Aussagen und Einschätzungen von G.________ ist zu beachten, dass er seinen Bericht erst am 30. Juli 2018 und somit fast zwei Monate nach der Untersuchung und Schlachtung des Rindes E.________ sowie motiviert durch das eröffnete Strafverfahren verfasst hat. In der Hauptverhandlung gab er zudem fälschlicherweise an, die Untersuchung von E.________ habe Ende Juni [Anmerkung: statt Anfang Juni] stattgefunden.