Ein Tierarzt müsse das Tier vor Bescheinigung der Transportfähigkeit untersuchen. Auf dem Zeugnis stehe, dass es 24 Stunden gültig sei. Er habe mit der Besitzerin telefoniert. Das Tier habe gefressen, getrunken und sei munter gewesen. Von daher habe es «keine Notwendigkeit gegeben». Bei seiner Diagnose sei er sich sicher gewesen (pag. 205 Z. 40 ff.). Den Bericht vom 30. Juli 2018 habe er selber verfasst und er bestätige den Inhalt als richtig. Den Bericht habe er einen Tag vor dem Polizeitermin geschrieben. Sobald er gewusst habe, dass er von der Polizei eingeladen werde, habe er den Bericht geschrieben.