Differentialdiagnostisch sei eine Tibialislähmung in Frage gekommen. Bei beiden Fällen sei die Schmerzhaftigkeit nach dem Trauma-Ereignis nicht mehr gegeben. Hirnnervenfunktionen, Pannikulusreflex, Oberflächen- und Tiefensensibilität sowie Schwanztonus seien vorhanden gewesen. Ebenso Kotund Harnabsatz. Die Stell-Korrektur-Reflexe seien schwer prüfbar gewesen. Weiter führte G.________ aus, die Entscheidung sei für die Schlachtung des Tieres ausgefallen. Der Besitzer habe zugesichert, dass er das Tier mit mehreren Leuten sorgfältig mit viel Einstreu transportieren werde.