Das eine zeigt die Bergung des Rinds E.________ mit der Schaufel des Metracs am 1. Juni 2018, wobei erkennbar ist, dass das Tier rundum auf Schaumstoffkissen gebettet und auf der linken Seite liegend mit zwei Riemen fixiert worden war (pag. 217). Das zweite Foto zeigt E.________ auf Stroh und Schaumstoffkissen im Viehanhänger liegend, wobei unklar ist, wann das Foto aufgenommen wurde (pag. 218). Sichtbar ist jedoch, dass das Tier auf der rechten Seite liegt, in ähnlicher Position wie auf den Fotos, welche J.________ vor der Schlachtung in C.________ erstellt hat (pag. 30 ff.). 14.3.4 Würdigung der Kammer