202 Z. 26). Auf Vorlage seiner am 8. Juni 2018 unterzeichneten Aussagen las I.________ aus diesen Aussagen vor und ergänzte die vorgelesenen Ausführungen um weitere, vorliegend nicht relevante Schilderungen zum Vorfall in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch sowie den nachfolgenden Ereignissen, korrigierte die unterzeichneten Aussagen vom 2. Juni 2018 aber nur in unwesentlichen Punkten (pag. 202 f. Z. 29 ff.). Zuletzt gab er auf Frage von Fürsprecher B.________ nach dem zeitlichen Ablauf bei der Schlachtung an, Dr. J.________ sei etwas später gekommen