__ keinerlei Vorwürfe gemacht. Im Gegenteil wurde im Bericht von J.________ betont, diese hätten «nach bestem Wissen und Gewissen» versucht, die Situation für das Tier möglichst komfortabel zu halten. Insofern sind keine Gründe ersichtlich, die F.________ zu einem beschönigenden Aussageverhalten hätten bewegen sollen. Umgekehrt ist in seinen Aussagen auch nicht der Versuch zu erkennen, den Be-