Sie hätten es bereits am Freitag in den Transporter verladen. Sie hätten ein dickes Strohbett gemacht und das Tier sei durch die Hanglage schonend in den Transporter gerutscht. Er habe zu keiner Zeit den Eindruck gehabt, dass das Tier gelitten habe (pag. 47 Z. 102). 14.2.2 Würdigung der Kammer F.________ hat anlässlich der Einvernahme rund dreieinhalb Wochen nach den fraglichen Ereignissen bereitwillig ausführliche und in sich stimmige Aussagen gemacht. Gegenüber F.________ oder anderen Mitgliedern der Tierhalterfamilie wurden im Zusammenhang mit dem Transport und der Behandlung von E.________ keinerlei Vorwürfe gemacht.