___ abgebildet ist. Es sind in den Akten keine Hinweise ersichtlich, weshalb diese Bilder nicht in einer Reihe mit den Fotos erstellt worden sein sollen, auf denen das Tier dank der Ohrenmarke gut identifizierbar ist. Die Verteidigung bringt denn auch keine Elemente vor, die den Verdacht einer Verwechslung des Tierkörpers in Anwesenheit eines Amtstierarztes sowie zweier Metzger in irgendeiner Weise belegen könnten (vgl. «Anwesende» auf pag. 18). Zusammengefasst zweifelt die Kammer weder an der Wahrheit der von J.________ eingereichten Unterlagen noch an der Glaubhaftigkeit seiner Aussagen.