8 14.1.3 Aussagen vom 25. Juli 2019 J.________ wurde anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung am 25. Juli 2019 befragt (pag. 207 ff.). Dabei gab er an, den undatierten Bericht «Fleischkontrolleur J.________» selber verfasst zu haben und bestätigte dessen Inhalt als richtig. Er habe den Bericht am Wochenende und an den folgenden Tagen verfasst. Den Fleischkontrollbefund habe er am 4. Juni 2018 erhalten und den Bericht im Nachgang zum Befund verfasst (pag. 207 Z. 28 ff.).