14. Beweiswürdigung 14.1 Bericht und Aussagen von J.________ 14.1.1 Bericht «Fleischkontrolleur J.________, amtlicher Tierarzt K.________» Ausgangpunkt für das vorliegende Strafverfahren bildet der Bericht «Fleischkontrolleur J.________, amtlicher Tierarzt K.________» (pag. 18 ff.). In diesem undatierten Bericht rapportierte der Amtstierarzt J.________ seine Beobachtungen und Untersuchungen anlässlich der Notschlachtung des Rinds CH .________ am 2. Juni 2018. Anlässlich seiner um 14:00 Uhr durchgeführten klinischen Untersuchung des lebenden Tiers stellte er Folgendes fest: