6 12.2 Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet, mit seinem Vorgehen gegen gesetzliche Vorschriften verstossen zu haben. Er gibt an, das Rind E.________ sei am 2. Juni 2018 transportfähig gewesen und er habe die strittige Bescheinigung gestützt auf die Untersuchung seines Mitarbeiters G.________ vom Vortag, eine telefonische Besprechung mit letzterem sowie die telefonische Rücksprache mit den Tierhaltern durch G.________ am 2. Juni 2018 ausstellen dürfen. Insbesondere habe E.________ an keiner Wirbelsäulenverletzung gelitten.