Am Samstagmorgen, 2. Juni 2018, entschieden sich die Tierhalter, das Rind zu schlachten und nahmen telefonisch Kontakt mit G.________ auf. Daraufhin stellte der Beschuldigte um ca. 07:00/07:30 Uhr die tierärztliche Bescheinigung zu Handen der Fleischkontrolle aus und gab darin als Grund für die Schlachtung «Achillessehnenriss» an (pag. 22, pag. 195 Z. 31). Die Felder «Allgemeinbefinden», «Nährzustand», «Sinneswahrnehmung» und «Spezielle Bemerkungen» markierte er mit einem Gutzeichen, die Frage nach der Temperatur beantwortete er mit 38.4 Grad, die nach der vorhandenen Transportfähigkeit mit «Ja».