12. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt 12.1 Unbestrittener Rahmensachverhalt Es ist unbestritten, dass das Rind E.________ mit der Identität CH .________ am 1. Juni 2018 auf einer Wiese liegend aufgefunden und daraufhin ein Tierarzt verständigt wurde. Ein Mitarbeiter des Beschuldigten, G.________, untersuchte das Tier vor dem Mittag desselben Tages an Ort und Stelle und verabreichte ihm das Schmerzmittel Rifen mit einer Absetzfrist von 24 Stunden.