von F.________ mit der Identität CH .________ am 2. Juni 2018 in Zusammenhang stehen. Dem Beschuldigten wird zunächst vorgeworfen, er habe das verletzte Rind zur Notschlachtung in ein Schlachthaus befördern lassen, obwohl dieses aufgrund einer Wirbelsäulenfraktur nicht transportfähig gewesen sei und somit an Ort und Stelle hätte getötet werden müssen. Dadurch habe er in Kauf genommen, dass dem Rind unnötig starke Schmerzen und Leiden zugefügt wurden.