3. A.________, sei vom Vorwurf der Tierquälerei, angeblich begangen am 2. Juni 2018 in C.________, vollumfänglich freizusprechen. 4. Die Verfahrenskosten beider Instanzen seien vollumfänglich dem Kanton Bern zur Bezahlung aufzuerlegen. 5. Das Begehren von A.________ auf Zusprechung einer Parteientschädigung sei gutzuheissen. -- unter Kosten- und Entschädigungsfolge –