Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 4. Februar 2020 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 279). Der Veterinärdienst der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (nachfolgend Veterinärdienst) teilte am 18. Februar 2020 mit, weder Anschlussberufung zu erklären noch ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen (pag. 284).