Die Untersuchungshaft von 80 Tagen (13.09.2017 – 30.11.2017 und 18./19.05.2018) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren und Auslagen, insgesamt bestimmt auf CHF 15'586.00. 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (11/12), insgesamt bestimmt auf CHF 6'000.00, ausmachend CHF 5'500.00. II.