43 dem die Parteiverhandlung 4 Stunden gedauert hat und die Parteien auf die Teilnahme an der mündlichen Urteilseröffnung verzichtet haben, ist der geltend gemachte Aufwand entsprechend zu kürzen. Zudem macht Rechtsanwalt D.________ einen Aufwand von mindestens 35 Minuten geltend, wobei es sich im Wesentlichen um Sekretariatsarbeiten handelt. Dieser Aufwand ist bereits im Anwaltshonorar enthalten und ist nicht separat zu entschädigen.