24. Entschädigung der amtlichen Verteidigung 24.1 Erstinstanzliches Verfahren Die Vorinstanz sprach der amtlichen Verteidigung eine amtliche Entschädigung von CHF 9'402.05 zu. Dem kann sich die Kammer anschliessen. Rechtsanwältin B.________ wird im erstinstanzlichen Verfahren für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten eine Entschädigung von CHF 9'402.05 ausgerichtet. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 9'402.05 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin B.___