40 Die Vorinstanz erachtete eine Landesverweisung von sieben Jahren als angemessen. Der Beschuldigte wird vorliegend wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Raufhandel zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Sein Verschulden wiegt damit im Ergebnis zwar noch leicht. Dennoch liegt der Unrechtsgehalt der Straftat eben nicht mehr im untersten vorstellbaren Bereich. Der Beschuldigte beging vorliegend ein Gewaltdelikt und bedrohte damit das menschliche Leben als wichtigstes Rechtsgut.