Die Situation vor Ort sei aber nicht gut und er fühle sich dort deshalb nicht so wohl (pag. 1095 Z. 43 ff.). Es sei nicht gut, wenn er zurückkehren müsse. Er würde in Eritrea wie ein «Sklave von einem Diktator» leben müssen (pag. 1096, Z. 19 ff.). Der Beschuldigte ist vorbestraft. Seit dem vorliegend zu beurteilenden Vorfall ist ein weiteres Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland vom 3. Dezember 2019 wegen einfacher Körperverletzung hinzugekommen (pag. 1069). Insgesamt wirken sich die persönlichen Verhältnisse bestenfalls neutral aus.